X.TEST Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Geschäftsbedingungen („Bedingungen“) liegen allen Lieferungen und Kundendienstleistungen sowie der Lizenzierung von Software durch x.test GmbH („x.test“) zugrunde. Bei abweichenden oder ergänzenden Vereinbarungen – insbesondere widersprechenden Geschäftsbedingungen – ist eine ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von x.test erforderlich. Dies gilt auch dann wenn x.test in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Kunden das Vertragsverhältnis vorbehaltlos durchführt. „Produkt“ ist Standard-Hardware, Verbrauchsmaterial oder Standard-Software, die gemäß diesen Bedingungen verkauft bzw. lizenziert wird. „Software“ bedeutet ein oder mehrere Computerprogramm/programme, sowie die damit verbundene Dokumentation. „Kundendienstleistungen“ sind Standardservices zu den Produkten, Wartung und Updates von Software sowie Schulungen. „Spezifikationen“ sind spezifische technische Informationen über Produkte, die im Zeitpunkt der Auslieferung gültig sind.
1. VERKAUF UND VERSAND
a) Sämtliche Bestellungen bedürfen der Annahme durch x.test. Bestellungen unterliegen der geltenden Handelsklausel nach den Incoterms 2020, wie sie im Angebot festgehalten oder von x.test vereinbart ist.
b) Sämtliche Preise verstehen sich ohne geltende Umsatz-, gesetzliche Mehrwert- oder ähnliche Steuern, die vom Kunden zu zahlen sind.
c) Sofern im Angebot nicht etwas anderes bestimmt ist, enthalten die Preise die Kosten für Bearbeitung und Versand.
d) x.test behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-) Forderungen vor (Vorbehaltswaren). Jede Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt für x.test. Bei Einbau in fremde Waren durch den Kunden wird x.test Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den mitverwendeten fremden Waren. Die so entstandenen Produkte gelten ebenfalls als Vorbehaltswaren von x.test. Der Kunde ist, sofern er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber x.test nachkommt, zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware – nur unter Eigentumsvorbehalt – berechtigt. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware, sind unzulässig. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf das Eigentum von x.test hinweisen und x.test unverzüglich benachrichtigen. Der Kunde tritt an x.test schon jetzt sicherungshalber alle ihm aus der Weiterveräußerung/ Weitervermietung der Vorbehaltsware und der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung/ Weitervermietung der Vorbehaltsware zustehenden Forderungen mit Nebenrechten in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware ab. Der Kunde ist ermächtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist x.test jederzeit berechtigt, die Einzugsermächtigung zu widerrufen und den Abnehmern des Kunden die Abtretung anzuzeigen sowie die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. Der Kunde ist verpflichtet, die für den Einzug der Forderungen notwendigen Angaben x.test mitzuteilen und die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware durch x.test liegt kein Rücktritt vom Vertrag. x.test wird die Sicherheiten auf Wunsch des Kunden insoweit freigeben, als ihr Wert alle zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt.
e) Der Kunde kann Bestellungen für Produkte vor dem Versand kostenlos stornieren. Produktrückgaben unterliegen der Zustimmung durch x.test. Etwaige Rückabwicklungskosten können von x.test geltend gemacht werden.
f) Ist die Installation nicht im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden bei Lieferung. Ist die Installation im Kaufpreis inbegriffen, erfolgt die Abnahme der Produkte durch den Kunden, wenn das Produkt das Installations- und Testverfahren von x.test durchlaufen hat. Plant oder verzögert der Kunde die Installation durch x.test um mehr als dreißig (30) Tage nach Lieferung, erfolgt die Abnahme des Produkts/ der Produkte am einunddreißigsten (31.) Tag nach der Lieferung.
g) Die Zahlungsbedingungen entsprechen den Angaben im Angebot bzw. der Auftragsbetätigung. x.test kann die Kredit- oder Zahlungsbedingungen ändern, sollte die finanzielle Situation des Kunden oder dessen vorheriges Zahlungsverhalten dies rechtfertigen. x.test kann die Vertragserfüllung verweigern, wenn der Kunde einen fälligen Betrag nicht zahlt oder es versäumt, seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen mit x.test nachzukommen, wenn nach einer schriftlich festgesetzten Frist von zehn (10) Tagen das Versäumnis nicht behoben wurde.
2. LIZENZEN
a) x.test gewährt dem Kunden beim Kauf von Software eine weltweite, nicht exklusive Lizenz zur Nutzung dieser Software für interne Zwecke in Übereinstimmung mit der Software zur Verfügung gestellten Dokumentation. Die Lizenzbedingungen von x.test oder Dritten, die in einer solchen Dokumentation enthalten sind, haben Vorrang vor diesen Lizenzbedingungen. Sind in der Dokumentation keine Lizenzbedingungen enthalten, erhält der Kunde das Recht, eine Kopie der Software auf einem Gerät oder Instrument zu nutzen oder so zu nutzen, wie dies im Angebot sonst angegeben ist.
b) Der Kunde darf die Software nur mit schriftlicher Zustimmung von x.test bzw. im Rahmen der geltenden Vorschriften untersuchen, testen, dekompilieren oder in anderer Weise bearbeiten oder verändern. Der Kunde darf die Software nicht in ein öffentliches Netzwerk oder ein Netzwerk mit verteilten Parametern kopieren.
3. RECHTE BEI MÄNGELN (GEWÄHRLEISTUNG)
a) Informationen zur Gewährleistung werden mit den Produkten, in den Angeboten oder auf Wunsch zur Verfügung gestellt. Jedes Produkt erhält eine weltweite Gewährleistung, die eine Standard-Gewährleistung für das Land enthält, in dem es gekauft wurde.
b) Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, beträgt der Gewährleistungszeitraum 12 Monate innerhalb der Republik Österreich; 6 Monate für Reparaturen, Lieferung von Ersatzteilen und Kundendienstleistungen, die nach Ablauf des ursprünglichen Gewährleistungszeitraums erfolgen.
c) x.test gewährleistet, dass verkaufte Hardware-Produkte frei von Material- und Herstellungsfehlern sind und den Spezifikationen entsprechen. x.test gewährleistet, dass die x.test gehörende Standard-Software im wesentlichen den Spezifikationen entspricht.
d) Werden x.test während des Gewährleistungszeitraums Mängel mitgeteilt, wird x.test nach eigener Wahl die betroffenen Produkte reparieren oder ersetzen. Der Kunde wird die Kosten für die Rücksendung dieser Produkte zahlen. Ist x.test innerhalb angemessener Zeit nicht in der Lage, die betroffenen Produkte zu reparieren oder zu ersetzen, hat der Kunde Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises gegen unverzügliche Rückgabe der Produkte an x.test. x.test wird die Kosten für den Versand der reparierten oder ersetzten Produkte tragen.
e) DIE VORSTEHENDE GEWÄHRLEISTUNG IST ABSCHLIESSEND, SONSTIGE AUSDRÜCKLICHE, STILLSCHWEIGENDE, SCHRIFTLICHE ODER MÜNDLICHE GEWÄHRLEISTUNGEN BESTEHEN NICHT. X.TEST LEHNT INSBESONDERE JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG HINSICHTLICH DER MARKTÜBLICHKEIT UND GEEIGNETHEIT FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB.
4. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE
a) Im Falle der Verletzung eines Urheberrechts oder gewerblichen Schutzrechts durch ein Produkt, wird x.test den Kunden gegen jegliche hieraus erwachsende Ansprüche verteidigen, vorausgesetzt, der Kunde teilt dies x.test unverzüglich schriftlich mit und arbeitet mit x.test hinsichtlich der Verteidigung oder Beilegung zusammen.
b) Für den Fall, dass ein Anspruch wegen einer Verletzung gemäß Klausel 4. a) besteht, wird x.test die Kosten für die Verteidigung, Vergleichsbeträge und gerichtlich zuerkannten Schadensersatz zahlen. Ist eine solche Forderung wahrscheinlich, kann x.test nach eigener Wahl das Produkt ändern, die notwendige Lizenz verschaffen oder das Produkt ersetzen. Befindet x.test keine dieser Alternativen für angemessen, wird x.test dem Kunden nach Rückgabe des Produkts den Kaufpreis erstatten.
c) Aus Verletzungsansprüchen, die auf die Einhaltung oder Benutzung von Mustern, Spezifikationen, Anweisungen und technischen Informationen des Kunden durch x.test, Produktänderungen durch den Kunden oder einen Dritten, eine Nutzung des Produkts, die durch die Spezifikationen oder damit zusammenhängende Anwendungshinweise verboten oder nicht enthalten ist oder eine Nutzung des Produkts mit nicht von x.test gelieferten Produkten zurückzuführen sind, folgen für x.test keine Verpflichtungen.
5. HAFTUNGSBEGRENZUNG
a) x.test haftet für Personenschäden und Schäden, die durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden und soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zwingend gehaftet wird.
b) x.test oder ihre Subunternehmer haften nicht für entgangenen Gewinn, spezielle, damit verbundene, indirekte Schäden oder Folgeschäden (einschließlich Kosten für Ausfallzeiten, Datenverlust oder Wiederinstandsetzungskosten), außer wenn durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht.
c) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen.
6. ALLGEMEINES
a) x.test wird personenbezogene Kundendaten in Übereinstimmung mit x.tests Datenschutzrichtlinien speichern und nutzen, welche auf Anfrage erhältlich sind. x.test wird personenbezogene Kundendaten weder verkaufen, noch anderweitig Dritten zur Nutzung überlassen.
b) Bedingungen für Kundendienstleistungen sind auf Anfrage, wie im Angebot, angegeben erhältlich.
c) Die Parteien werden alle geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. x.test kann die Vertragserfüllung aussetzen, wenn der Kunde geltende Gesetze oder Vorschriften verletzt.
d) Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesen Bedingungen unterliegen dem Recht der Republik Österreich. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte des ersten Bezirks Wien. Daneben ist x.test berechtigt, Klagen vor dem zuständigen Gericht am ständigen oder vorübergehenden Wohnsitz des Kunden anzustrengen.
e) Auf Wunsch des Kunden wird x.test einen den rechtlichen Anforderungen entsprechenden, umweltverträglichen Rücknahmeservice für Altgeräte anbieten. x.test übernimmt insoweit die Entsorgungskosten. Die Kosten für den Rücktransport der Geräte trägt der Kunde.
f) Diese Bedingungen bleiben auch bei einer etwaigen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen im Übrigen gültig.
g) Das UN Kaufrechtsübereinkommen (Übereinkommen der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf) findet keine Anwendung.
h) Die Produkte wurden weder als Teile oder Komponenten zur Planung, Konstruktion oder Wartung einer Nuklearanlage noch zum direkten Betrieb in einer solchen Anlage entworfen, hergestellt oder dafür vorgesehen. x.test haftet nicht für Schäden die infolge einer solchen Nutzung entstehen.
i) Die vorliegenden Bedingungen sowie alle auf die Bestellung anwendbaren ergänzenden Bedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen x.test und dem Kunden dar und gehen allen vorigen mündlichen wie schriftlichen Erklärungen, Zusicherungen und Vereinbarungen zwischen den Parteien, die diesen Bedingungen unterfallende Geschäfte betreffen, vor. Eine Ergänzung dieser Bedingungen ist nur in schriftlicher Form wirksam. Auf dieses Formerfordernis kann nur durch schriftliche Vereinbarung verzichtet werden. Ergänzende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden haben keine Geltung.
j) x.test kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nach Mitteilung im Zusammenhang mit einer Fusionierung, Umstrukturierung, Übertragung und Verkauf von Vermögenswerten oder Produktlinien, Ausgliederung oder Abspaltung oder Veränderung der Kontrolle oder der Eigentümerschaft von x.test oder seinen zulässigen Rechtsnachfolgern abtreten oder übertragen.